Lobbyregulierung der Länder

Während auf Bundesebene mit dem Lobbyregistergesetz zu Beginn 2022 eine einheitliche Regelung zur Interessenvertretung in Deutschland in Kraft getreten ist, verfolgt die Kontaktaufnahme zu Entscheidungsträgern auf Landesebene einem heterogenen Ansatz. Kontaktaufnahmen im Rahmen der Interessenvertretung zu Mitgliedern des Bundesrats, einer Landesregierung oder Mitgliedern der Landesparlamente, unterliegen demnach den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen. Neben den entsprechenden rechtlichen Grundlagen für bereits bestehende Regelungen, sind zu jedem Bundesland aktuell beratene Gesetzesvorlagen, Begründungen, sowie Verweise auf Arbeitshilfen zur Registrierung aufgelistet.

“Die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Länder tragen zu einer hohen Stufe an Komplexität im Bereich der Interessenvertretung in Deutschland bei.”