VErhaltenskodex.
Berlin, den 17.10.2023
de'ge'pol schließt Mitglied wegen Verstoß gegen Verhaltenskodex aus
DE'GE'POL VORSTAND: KEIN RAUM FÜR VERSCHLEIERUNG VON AUFTRAGGEBENDEN IN DER INTERESSENVERTRETUNG
"Mystery"-Phasen bei politischen Kampagnen nicht zulässig
Der Vorstand der de’ge’pol gab heute bekannt, dass er am 28.09.2023 im Wege der freiwilligen Selbstkontrolle Sergius Seebohm als Mitglied ausschließen musste. Dem Ausschluss liegt ein Verstoß gegen das Prinzip der Wahrhaftigkeit des de’ge’pol Verhaltenskodex zu Grunde. Sergius Seebohm hat dieses Prinzip der jederzeitigen Offenlegung eines Auftraggebenden vorsätzlich durch die Kampagne „Wyld" für seine Auftraggeberin AAP Stichling verletzt.
Erster Teil der politischen Kommunikationskampagne war das Vorspiegeln eines nicht existenten Unternehmens, um Aufmerksamkeit in den Zielgruppen zu erreichen. Dabei wurde weder auf Befragen von Medien noch durch indirekte Hinweise offengelegt, dass es sich tatsächlich um eine Kampagne von Seebohm.Berlin für die AAP Stichting handelt. Die Öffentlichkeit wurde so über 3 Wochen nicht über das Auftragsverhältnis informiert.
Der Vorstand der de’ge’pol ist der Ansicht, dass so genannte „Mystery“-Phasen in der politischen Kommunikation keinen Raum haben. Das Prinzip der Wahrhaftigkeit durch Offenlegung des wahren Interessenträgers ist Grundlage jeder Ethik in der politischen Kommunikation.
Eine Einschränkung auf Grund von Zielen der Aktivität ist nicht zulässig. Eine ethische Abwägung wäre an dieser Stelle nur denkbar, wenn sich der Absender in einer Güterabwägung als schutzbedürftiger als das Interesse der Öffentlichkeit an Wahrhaftigkeit und Transparenz herausstellt.
Nach Einschätzung des Vorstandes sieht auch der DRPR eine „Mystery“-Phase in der politischen Kommunikation nach seinen Richtlinien und Entscheidungen als nicht zulässig an. Nur im Bereich der Produkt- und Dienstleistungskampagnen wäre dies möglich und dann auch nur so lange Medien nicht direkt nach dem Auftraggebenden fragen.
Der Vorstand der de’ge’pol bedauert, dass es in der Sache keine andere Entscheidungsmöglichkeit gibt und mit Sergius Seebohm ein langjähriges Mitglied, verdientes Vorstandsmitglied und ehemaliges Mitglied des DRPR ausgeschlossen wird.
Präambel
Politikberaterinnen und Politikberater haben eine Vermittlungsfunktion zwischen Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Dies stellt sie vor die Aufgabe, einerseits die Interessen ihres Auftraggebers zu wahren, andererseits die Wahrung des Gemeinwohls als Zielsetzung von Politikberatung auch bei der Durchsetzung individueller Interessen eines Auftraggebers zu berücksichtigen.
Der ständige Wechsel zwischen den Feldern Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit verlangt daher von Politikberaterinnen und Politikberatern eine besondere Sensibilität und Transparenz in der Ausübung ihres Berufs.
Vor diesem Hintergrund haben die in Brüssel ansässige Society of European Affairs Professionals (SEAP), die American Association of Political Consultants (AAPC) und die englische Association of Professional Political Consultants (APPC) bereits Verhaltenskodizes verabschiedet. Im Rahmen des Professionalisierungsprozesses von Politikberatung gibt sich die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) einen eigenständigen Verhaltenskodex, um gegenüber der Öffentlichkeit und den Auftraggebern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ein klares Zeichen der Transparenz zu setzen. de'ge'pol-Mitglieder sind Berufstätige aus den Bereichen Public Affairs, Politikfeldberatung und Kampagnenberatung.
Verhaltenskodex
Politikberatung ist Bestandteil demokratischer Prozesse. In der Ausübung ihres Berufes respektieren und befördern Politikberaterinnen und Politikberater die Grundsätze des internationalen Rechtes und die Vorgaben der nationalen Gesetzgebung, insbesondere die Grundsätze der Freiheit der Meinungsäußerung, des Rechts auf Information, der Unabhängigkeit der Medien und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.
Integrität, die Einhaltung der demokratischen Spielregeln sowie die Achtung der demokratischen Grundordnung bilden die Voraussetzung für den Wettstreit um die besten Ideen und Konzepte. Mit diesem Selbstverständnis stehen die de'ge'pol-Mitglieder für die Professionalisierung der Politikberatung.
Die Mitglieder der de'ge'pol verpflichten sich, folgende Grundsätze bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einzuhalten:
Wahrhaftigkeit
Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit gegenüber Auftraggebern, politischen Institutionen, den Medien und der Öffentlichkeit: de'ge'pol-Mitglieder arbeiten ausschließlich mit Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen. Sie achten auf Transparenz und vermeiden Irreführung durch Verwendung falscher Angaben. Bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geben sie den Namen ihres Auftraggebers bekannt, wenn sie für ihn tätig werden.
Diskretion
Verpflichtung zur Diskretion: Vertrauliche Informationen von aktuellen oder früheren Auftraggebern werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Zudem tragen de'ge'pol-Mitglieder dafür Sorge, mögliche berufliche Interessenkonflikte im Sinne der gleichzeitigen Vertretung einander unmittelbar entgegenlaufender Interessen zu vermeiden. Bei möglichen Interessenkonflikten sind die Auftraggeber zu informieren.
Keine finanziellen Anreize
de'ge'pol-Mitglieder üben zur Kommunikation und Realisierung von Interessen keinen unlauteren oder ungesetzlichen Einfluss aus, insbesondere weder durch direkte oder indirekte finanzielle Anreize.
Keine Diskriminierung
de'ge'pol-Mitglieder verpflichten sich, in ihrer beruflichen Tätigkeit keine rassistische, sexistische, religiöse oder anderweitige Diskriminierung zuzulassen oder an ihr teilzunehmen.
Respekt
de'ge'pol-Mitglieder gehen mit Auftraggebern und Kollegen respektvoll um und verpflichten sich, deren berufliche und persönliche Reputation zu achten.
Klare Trennung
de'ge'pol-Mitglieder achten bei der Ausübung ihrer beruflichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit auf die strikte Trennung zwischen ihrer beruflichen Tätigkeit einerseits und weiteren politischen Ämtern, Mandaten und Funktionen andererseits.
Keine Berufsschädigung
Jedes de'ge'pol-Mitglied vermeidet grundsätzlich Aktivitäten, die der Gemeinschaft der Politikberater, der Politikberatung an sich oder dem öffentlichen Ansehen der de'ge'pol schaden könnten.
Die Mitglieder der de'ge'pol haben mit ihrem Eintritt diesen Verhaltenskodex anerkannt und werden sich für dessen Einhaltung, Verbreitung und Weiterentwicklung einsetzen.
VErSTösse.
Die de'ge'pol ist in besonderem Maße der Transparenz verpflichtet. Um dieser Selbstverpflichtung gerecht zu werden, hat die de'ge'pol zur Durchsetzung ihres eigenen Verhaltenskodex eine Verfahrensweise zur Ahndung von Verstößen entwickelt.
1. Organe des Verfahrens
Die de'ge'pol ist die Trägerorganisation des Deutschen Rates fürInteressenvertretung (DRIV). Damit ist das für die de'ge'pol anerkannte „oberste“ Organ der Anwendung des Kodex der DRIV.
Dieses wird ergänzt durch den de'ge'pol-Vorstand. Dieser ist das Beschluss fassende Organ hinsichtlich vereinsrechtlicher Schritte gegenüber Mitgliedern der de'ge'pol. Grundlage dafür ist die Satzung der de'ge'pol. Diese sieht im Falle eines groben Verstoßes gegen die Vereinsgrundsätze den Ausschluss aus der de'ge'pol vor. Die Entscheidung hierüber trifft laut Satzung allein der Vorstand.
Der geschäftsführende Vorstand ist das ermittelnde Organ. Er trägt die Fakten zusammen und bringt den Fall vor den DRIV resp. in den Vorstand ein. Dabei spricht er eine Empfehlung für den weiteren Umgang damit aus.
Der Vorstand setzt einen Ethikbeauftragten ein. Dieser dient als Koordinator und Ansprechpartner für Mitglieder wie Außenstehende in Angelegenheiten des de'ge'pol-Kodexes.
2. Zuständigkeit und Verfahren
Das Verfahren kennt zwei Stufen.
Stufe 1: Das Verfahren vor dem DRIV. Dieses Verfahren endet mit einem unabhängigen eigenständigen Ratsspruch des DRIV. Hier kann über jede Person oder Institution entschieden werden, die den Kodex verletzt hat.
Stufe 2: Sind Mitglieder der de'ge'pol davon betroffen, so dient der Ratsspruch des DRIV als Ausgangslage für weitere Schritte vereinsrechtlicher Natur. Hier entscheidet abschließend der Vorstand.
2.1 Stufe 1: DRIV
Werden der de'ge'pol Fälle von Verstößen gegen den de'ge'pol-Kodex angezeigt, so bringt de'ge'pol diese Fälle vor den DRIV.
Die Anrufung des DRIV kann auch im Namen eines de'ge'pol-Mitglieds erfolgen, um durch einen Ratsspruch die Unbedenklichkeit des eigenen Tuns darzulegen. In diesem Verfahren kann die de'ge'pol nach entsprechendem Vorstandsbeschluss als Beistand des Mitglieds agieren.
Der Ablauf eines DRIV-Verfahrens ist in den Statuten des DRIV und der Beschwerdeordnung festgelegt.
2.2 Stufe 2: de'ge'pol
Ist vor dem DRIV ein Ratsspruch ergangen, befasst sich der de'ge'pol-Vorstand mit dem weiteren Verfahren. So erstellt der geschäftsführende Vorstand eine Sachverhaltsschilderung auf Grundlage der DRIV-Materialien und leitet diese dem Vorstand inklusive des Ratsspruchs zu.
Die Beschlussfassung erfolgt in einer Vorstandssitzung, zu der der Betroffene mit 7 Tagen Frist schriftlich einzuladen ist. Das betroffene Mitglied hat das Recht, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen; Teilnahme und Stellungnahme des Betroffenen sind nicht zwingende Voraussetzung für die Beratungen und Beschlussfassungen des Vorstandes. Abschließend entscheidet der Vorstand in nicht-öffentlicher Sitzung über den Beschlussantrag.
Diese Entscheidung kann wie folgt ergehen:
Der Vorstand kann mit 2/3 Mehrheit folgende Beschlüsse fassen:
1. Erteilung einer nicht-öffentlichen Rüge im Rahmen eines Gesprächs mit dem Mitglied – im Fall eines fahrlässigen Handelns, das geeignet ist, einen Verstoß gegen den Kodex darzustellen (z.B. im Falle eines öffentlich Werdens)
2. Erteilung einer öffentlichen Rüge – im Falle eines fahrlässigen Handelns, das bereits einen Verstoß gegen den Kodex zur Folge hatte
3. Ausschluss aus der de'ge'pol – im Falle eines vorsätzlichen Handelns, das einen Verstoß gegen den Kodex zur Folge hatte oder das direkt der de'ge'pol geschadet hat.
Im Falle einer öffentlichen Rüge oder des Ausschlusses wird dies seitens des de'ge'pol-Vorstands auf der Website www.degepol.de und per Pressemeldung öffentlich gemacht.
In jedem Fall ist die Entscheidung des Vorstandes endgültig. Ein Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen.
(Redaktionell geänderte Fassung Stand 2019)